Praxis für Psychotherapie

Ute Koltermann

Praxis für Psychotherapie

Ute Koltermann

FAQ

Sie haben eine Frage? Ich helfe Ihnen gerne weiter.

  • Brauche ich überhaupt eine Psychotherapie?

    Gerne können wir diese Frage gemeinsam klären. Kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch.

  • Bleibe ich als Selbstzahler auf meinen Kosten sitzen?

    Nicht ganz, die Ausgaben für selbstbezahlte Behandlungen können Sie als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich absetzen. 

  • Ich bin privatversichert (und beihilfeberechtigt). Wer übernimmt die Kosten?

    Die Leistungen meiner Praxis sind durch die Privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattungsfähig, sofern Psychotherapie bei einem/r Psychologischen Psychotherapeuten/in zu den Leistungen laut Ihren Versicherungsbedingungen gehört. Das dafür notwendige Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Sätze unterscheiden sich je nach Versicherung. In der Regel werden 92,50 Euro pro Sitzung einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Privaten Krankenkasse und ggfs. der Beihilfestelle über Ihre Tarifbedingungen. Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.

  • Ich bin gesetzlich versichert. Wer übernimmt die Kosten?

    Als Psychologische Psychotherapeutin ohne Kassensitz biete ich für gesetzlich Versicherte ausschließlich Psychotherapie (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) über das sog. Kostenerstattungsverfahren an. Es ist ratsam, sich bei Ihrer Krankenkasse explizit danach zu erkundigen. Die nachfolgende Frage geht näher auf das Vorgehen ein, gerne können Sie mich bei Fragen auch kontaktieren.

  • Wie funktioniert das sog. Kostenerstattungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung?

    Wenn Sie als gesetzlich Versicherte/r eine Psychotherapie über das sog. Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie keine Therapie bei einer/einem  VertragspsychotherapeutIn finden konnten. Es empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

       

    1. Schritt: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Unterlagen dafür benötigt werden.


    2. Schritt: Protokollieren Sie Ihre erfolglosen Kontaktaufnahmen bei VertragspsychotherapeutInnen mit Angaben zur Art der Kontaktaufnahme, Zeitpunkt und Ergebnis, z. B. Wartezeiten auf einen Therapieplatz (nicht die Wartezeit auf das Erstgespräch). Gerne biete ich Ihnen hierfür eine Vorlage an.

    Gehen Sie genauso vor, wenn Sie von Ihrer Krankenkasse Vermittlungsvorschläge von PsychotherapeutInnen in Ihrer Nähe erhalten haben. 

    Um VertragstherapeutInnen in Ihrer Nähe zu finden, empfehle ich eine Suche über die Website der Kassenärztlichen Vereinigung (bitte wählen Sie als Fachrichtung Psychologische Psychotherapie). 

    Sollten Sie im Laufe dieses Prozesses einen Therapieplatz bei einer/m VertragspsychotherapeutIn finden, bei der/dem Sie sich wohlfühlen, steht es Ihnen selbstverständlich frei, diesen Platz wahrzunehmen.


    3. Schritt: Nehmen Sie eine sog. "Psychotherapeutische Sprechstunde" bei einer/m VertragspsychotherapeutIn wahr. Einen Termin für die Psychotherapeutische Sprechstunde können Sie entweder direkt mit einer/m VertragspsychotherapeutIn vereinbaren oder sich diesen von der Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung  (Tel.: 116 117) vermitteln lassen.

    In der Psychotherapeutischen Sprechstunde wird die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Behandlung überprüft und im Formular PTV 11 bestätigt. Sollten Sie an einer ambulanten Psychotherapie in meiner Praxis interessiert sein, lassen Sie sich bitte die Empfehlung zur „tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie“ stellen. Lassen Sie sich außerdem eine Empfehlung zum zeitnah erforderlichen Behandlungsbeginn attestieren. 

    Das PTV 11 ist obligatorisch und wird dem Erstattungsantrag beigefügt. 


    4. Schritt: Im Anschluss an die Psychotherapeutische Sprechstunde wenden Sie sich bitte telefonisch (Tel.: 116 117) oder online an die Terminservicestelle (TSS), um sich sog. probatorische Sitzungen vermitteln zu lassen. Hierfür benötigen Sie die Angaben auf dem Formular PTV 11 (sog. Vermittlungscode).

    Bitte protokollieren Sie wie in Schritt 2 auch hier Ihre erfolglosen Kontaktaufnahmen zur TSS bzw. erfolglosen Vermittlungsversuche durch die TSS.


    5. Schritt: Suchen Sie Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt oder PsychiaterIn auf und lassen Sie den sog. Konsiliarbericht sowie eine sog. Dringlichkeitsbescheinigung ausfüllen. Auf Anfrage stelle ich Ihnen die entsprechenden Formulare/Vordrucke gerne zur Verfügung.

      

    6. Schritt: Wenn Sie die bisher genannten Unterlagen zusammen haben, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Es wird ein Antragsformular für das Kostenerstattungsverfahren benötigt, welches ich Ihnen gesondert zukommen lasse.

       

    7. Schritt: Zusammen mit den notwendigen Unterlagen von mir als außervertragliche Therapeutin (Qualifikationsnachweis, Kostenvoranschlag) werde ich die gesammelten Unterlagen an Ihre Krankenkasse schicken. 

    Sobald die Kasse die Kostenerstattung bewilligt, kann mit den sog. probatorischen Sitzungen begonnen werden. Wenn Sie früher starten möchten, können Sie für die Kosten bis zur Bewilligung durch die Krankenkasse selbstverständlich auch selbst aufkommen. 

        

    Bei Fragen können Sie sich gerne bei mir melden. 


    Weitere hilfreiche Informationen und Tipps finden Sie  beispielsweise auf therapie.de sowie in der Patienten-Info der Bundespsychotherapeutenkammer 

  • Wie laufen Sitzungen online ab?

    Videobasierte Sitzungen können nach individueller Absprache eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn Sie z. B. beruflich bedingt nicht vor Ort sind oder in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Dabei gewährleiste ich eine datenschutzkonforme Übertragung über einen zertifizierten Anbieter. Sprechen Sie mich gerne für mehr Informationen an. 

  • Ich bin ein/e Angehörige/r einer psychisch erkrankten Person. Können Sie mir auch in diesem Fall helfen?

    Selbstverständlich richtet sich mein Angebot auch an Angehörige von Betroffenen, z.B. bei Schwierigkeiten im Umgang mit den Betroffenen oder zur eigenen Stabilisierung. 

  • Brauche ich eine Überweisung?

    Nein, Sie benötigen weder eine Verordnung noch eine Überweisung durch einen Arzt. 

  • Was sind die Unterschiede zwischen PsychologInnen, PsychotherapeutInnen und HeilpraktikerInnen für Psychotherapie?

    PsychologInnen verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie (Master of Science oder Diplom). 

    PsychotherapeutInnen (psychologische PsychotherapeutInnen) sind in der Regel PsychologInnen, die nach ihrem Hochschulstudium eine zusätzliche Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) absolvierten. Diese endet mit einer Approbation und berechtigt zur selbstständigen Durchführung von Psychotherapie in anerkannten Richtlinienverfahren (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Psychoanalytische Psychotherapie, Systemische Psychotherapie).

    Um als HeilpraktikerIn für Psychotherapie tätig zu sein bzw. die entsprechende Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie zu erwerben, ist laut Heilpraktikergesetz keine spezielle Ausbildung vorgeschrieben. Daher ist es für Hilfesuchende ratsam, hier auf die individuelle Qualifikation von TherapeutInnen zu achten. Die Heilpraktiker-Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie berechtigt neben der Approbation ebenfalls zur Ausübung von Psychotherapie. 

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